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Mietkaution in Königsbau

Zum Thema Mietkaution in Königsbau findest du hier die Regeln, die wirklich gelten, und nicht das, was oft behauptet wird.

Königsbau gehört mit rund 6.181 Einwohnern zu Landkreis Konstanz im Bundesland Baden-Württemberg.

Im Kern

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Fristen und Grenzen

AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
ZinsenStehen dem Mieter zu
Höchstbetrag3 Nettokaltmieten
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

Der Ablauf

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Rechne es durch

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Anlaufstellen in Königsbau

In Königsbau ändert sich nichts an den Fristen, wohl aber am Weg: bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online ist zuständig. Verordnungen zum angespannten Wohnungsmarkt erlässt das Land Baden-Württemberg.

Praxistipp

Fotografiere Zählerstände, Mängel und den Wohnungszustand mit Datumsanzeige. Bilder sind das günstigste Beweismittel, das du hast.

Das wird oft gefragt

Wo finde ich den Mietspiegel für Königsbau?

Beim Wohnungsamt oder auf dem offiziellen Portal der Stadt. Gemeinden über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen, kleinere Orte oft nicht.

Gilt das auch für Untermieter in Königsbau?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?

Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.

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