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Wohngeld in Laudenbach

Diese Seite hilft dir, Wohngeld in Laudenbach richtig einzuordnen, vom Paragrafen bis zum konkreten Rechenbeispiel.

Die etwa 6.141 Einwohner von Laudenbach (Baden-Württemberg) unterliegen denselben Mietrechtsregeln wie das gesamte Bundesgebiet.

Das Wichtigste zuerst

Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.

Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3

Was gesetzlich feststeht

Höchstbetrag 1 Person361 Euro (Stufe I) bis 677 Euro (Stufe VII), Stand 2025/2026
BewilligungIn der Regel 12 Monate, dann Wiederholungsantrag
Formel1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y), § 19 WoGG
AusschlussBezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG für alle Haushaltsmitglieder

In dieser Reihenfolge

  1. Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
  2. Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
  3. Mit dem Rechner vorab prüfen
  4. Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen

Zahlen durchspielen

Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.

Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026

Zuständigkeit in Laudenbach

Vor Ort in Laudenbach wendest du dich an die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Die bundesweiten Fristen und Grenzen ändern sich dadurch nicht, wohl aber die Formulare, Öffnungszeiten und Wege, die die Stadt selbst regelt.

Ein Rat zum Schluss

Zahle strittige Beträge unter Vorbehalt und schreibe das in den Verwendungszweck. So gerätst du nicht in Rückstand und behältst trotzdem deinen Anspruch.

Noch offene Fragen

Gilt das auch für Untermieter in Laudenbach?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Gilt in Laudenbach etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Laudenbach wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Wann werden die Höchstbeträge angepasst?

Alle zwei Jahre zum 1. Januar. Die aktuellen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025, die nächste Anpassung folgt zum 1. Januar 2027.

Können auch Eigentümer Wohngeld bekommen?

Ja, als Lastenzuschuss. Statt der Miete zählt dann die Belastung aus Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung.

Diese Seite informiert nach dem Stand der Gesetze 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beträge und Fristen sind Bundesrecht, lokale Anlaufstellen und Mietspiegel ändern sich.

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