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Nebenkostenabrechnung in Maisach

Nebenkostenabrechnung ist Bundesrecht, deshalb gelten in Maisach exakt dieselben Grenzen wie in jeder anderen deutschen Stadt. Die lokale Anlaufstelle unterscheidet sich.

Rund 12.507 Menschen leben in Maisach im Bundesland Bayern.

Kurz gesagt

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Kommt sie später, darf er keine Nachzahlung mehr verlangen. Du hast dann selbst 12 Monate Zeit, Einwendungen zu erheben und Belege einzusehen.

Rechtsgrundlage

§ 556 Abs. 3 BGB, Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Zahlen, die zählen

Abrechnungsfrist Vermieter12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
Einwendungsfrist Mieter12 Monate nach Zugang der Abrechnung
BelegeinsichtAnspruch auf Einsicht in die Originalbelege
Umlagefähige KostenNur die 17 Positionen der BetrKV, keine Verwaltung, keine Instandhaltung

In dieser Reihenfolge

  1. Zugangsdatum und Abrechnungszeitraum prüfen
  2. Verteilerschlüssel mit dem Mietvertrag abgleichen
  3. Jede Kostenposition auf Umlagefähigkeit nach BetrKV prüfen
  4. Bei Zweifeln schriftlich Belegeinsicht verlangen
  5. Einwendungen schriftlich und fristgerecht erheben

Rechner

Ausführliche Version mit Erklärung: Nebenkostenrechner

Vor Ort in Maisach

In Maisach führt der praktische Weg über der örtliche Mieterverein oder die Verbraucherzentrale. Die hier genannten Paragrafen gelten bundesweit, die Stadt regelt nur Zuständigkeit und Verfahren.

Das hilft konkret

Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.

Fragen und Antworten

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Maisach?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Gilt in Maisach etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Maisach wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?

Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Bankgebühren, Leerstandskosten und Rücklagen sind nicht umlagefähig, weil sie nicht in der BetrKV stehen.

Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?

Nachforderungen sind ausgeschlossen, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Ein Guthaben zu deinen Gunsten musst du trotzdem bekommen.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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