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Mietkaution in Marienthal

Zum Thema Mietkaution in Marienthal findest du hier die Regeln, die wirklich gelten, und nicht das, was oft behauptet wird.

In Marienthal (Hamburg, ca. 287.101 Einwohner) ist für Behördenfragen rund ums Wohnen die Stadtverwaltung oder der Kreis zuständig.

Auf einen Blick

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Das solltest du dir merken

ZinsenStehen dem Mieter zu
AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
RückzahlungNach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

Der Ablauf

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Rechne es durch

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Wohin in Marienthal

Bundesrecht in Marienthal, Anlaufstelle vor Ort: bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Für Mietspiegel, Wohngeld-Mietenstufe und Landesverordnungen ist die kommunale bzw. Landesebene (Hamburg) zuständig.

Aus der Praxis

Fotografiere Zählerstände, Mängel und den Wohnungszustand mit Datumsanzeige. Bilder sind das günstigste Beweismittel, das du hast.

Kurz beantwortet

Sind die Rechner auf dieser Seite verbindlich?

Nein, sie rechnen nach der gesetzlichen Formel und sind eine Schätzung. Verbindlich ist der Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts.

Gilt in Marienthal etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Marienthal wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?

Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Keine Rechtsberatung. Fristen und Grenzen sind dem Gesetz entnommen, Kostenangaben sind Erfahrungswerte als Spanne, keine Zusicherung.

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