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Wohngeld in Marzahn

Wer in Marzahn mit dem Thema Wohngeld zu tun hat, findet hier die Regeln im Klartext, mit Rechtsgrundlage und Rechner.

Rund 111.508 Menschen leben in Marzahn im Bundesland Berlin.

Zusammengefasst

Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.

Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3

Fristen und Grenzen

Höchstbetrag 1 Person361 Euro (Stufe I) bis 677 Euro (Stufe VII), Stand 2025/2026
BewilligungIn der Regel 12 Monate, dann Wiederholungsantrag
AusschlussBezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG für alle Haushaltsmitglieder
MietenstufenI bis VII je Gemeinde, festgelegt vom Statistischen Bundesamt

In dieser Reihenfolge

  1. Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
  2. Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
  3. Mit dem Rechner vorab prüfen
  4. Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen

Rechner

Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.

Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026

Anlaufstellen in Marzahn

In Marzahn kommt zum Bundesrecht die örtliche Ebene: Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Mietspiegel und Verordnungen zum angespannten Wohnungsmarkt sind Sache von Stadt und Land Berlin, nicht des Bundes.

Ein Rat zum Schluss

Halte jede Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich fest, auch nach einem Telefonat. Eine kurze Bestätigungs-Mail mit Datum ist im Streitfall oft mehr wert als jede Erinnerung.

Häufig gestellte Fragen

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Marzahn?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Marzahn?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Marzahn ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Gibt es Wohngeld rückwirkend?

Nein, Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht für Monate davor.

Wann werden die Höchstbeträge angepasst?

Alle zwei Jahre zum 1. Januar. Die aktuellen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025, die nächste Anpassung folgt zum 1. Januar 2027.

Klartext heißt: ehrlich, mit Paragraf, aber ohne Einzelfallberatung. Bei konkretem Streit hilft ein Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht.

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