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Wohngeld in Mengen

Ob Mieter oder Vermieter in Mengen: Bei Wohngeld gelten klare gesetzliche Vorgaben. Hier stehen sie verständlich.

Etwa 10.205 Einwohner, Bundesland Baden-Württemberg, Zuordnung Landkreis Sigmaringen: das ist Mengen in Zahlen.

Klartext

Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.

Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3

Das solltest du dir merken

Formel1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y), § 19 WoGG
Höchstbetrag 1 Person361 Euro (Stufe I) bis 677 Euro (Stufe VII), Stand 2025/2026
BewilligungIn der Regel 12 Monate, dann Wiederholungsantrag
MietenstufenI bis VII je Gemeinde, festgelegt vom Statistischen Bundesamt

So gehst du vor

  1. Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
  2. Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
  3. Mit dem Rechner vorab prüfen
  4. Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen

Rechne es durch

Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.

Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026

Wohin in Mengen

Das Bundesrecht gilt in Mengen exakt wie im Rest des Landes. Lokal entscheidend ist die Anlaufstelle: in Mengen ist das die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Ob Mengen in einer Landesverordnung zu angespannten Wohnungsmärkten steht, prüfst du beim Land Baden-Württemberg.

Klartext-Tipp

Rechne mit den Rechnern auf dieser Seite einmal durch, bevor du zustimmst oder zahlst. Ein Bauchgefühl ist keine Grundlage, ein Paragraf schon.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das auch für Untermieter in Mengen?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Gilt in Mengen etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Mengen wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Gibt es Wohngeld rückwirkend?

Nein, Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht für Monate davor.

Wann werden die Höchstbeträge angepasst?

Alle zwei Jahre zum 1. Januar. Die aktuellen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025, die nächste Anpassung folgt zum 1. Januar 2027.

Diese Seite informiert nach dem Stand der Gesetze 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beträge und Fristen sind Bundesrecht, lokale Anlaufstellen und Mietspiegel ändern sich.

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