Mietkaution in Nördlingen
Für Mietkaution gilt in Nördlingen dasselbe Bundesrecht wie überall in Deutschland. Diese Seite ordnet es ein und zeigt, was vor Ort zu klären ist.
Rund 20.352 Menschen leben in Nördlingen im Bundesland Bayern.
Im Kern
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.
§ 551 BGB
Was gesetzlich feststeht
| Anlage | Getrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst |
|---|---|
| Rückzahlung | Nach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate |
| Höchstbetrag | 3 Nettokaltmieten |
| Ratenzahlung | 3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn |
Vorgehen im Klartext
- Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
- Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
- Zahlungsnachweis aufbewahren
- Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern
Rechne es durch
Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner
Zuständigkeit in Nördlingen
Die lokale Umsetzung in Nördlingen übernimmt bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob und welcher Mietspiegel gilt und ob Nördlingen unter eine Landesverordnung fällt, ist bei der Stadt bzw. beim Land Bayern zu erfahren.
Praxistipp
Rechne mit den Rechnern auf dieser Seite einmal durch, bevor du zustimmst oder zahlst. Ein Bauchgefühl ist keine Grundlage, ein Paragraf schon.
Häufig gestellte Fragen
Wo ist das zuständige Amtsgericht für Nördlingen?
Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Nördlingen ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.
Gilt in Nördlingen etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Nördlingen wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?
Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.
Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.
Keine Rechtsberatung. Fristen und Grenzen sind dem Gesetz entnommen, Kostenangaben sind Erfahrungswerte als Spanne, keine Zusicherung.