Wohngeld in Pfarrkirchen
Diese Seite fasst Wohngeld für Pfarrkirchen zusammen: die Rechtslage, die wichtigsten Zahlen und ein Rechner zum Ausprobieren.
Die Stadt Pfarrkirchen in Bayern kommt auf etwa 11.894 Einwohner.
Kurz gesagt
Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.
Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3
Die Zahlen, die zählen
| Ausschluss | Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG für alle Haushaltsmitglieder |
|---|---|
| Bewilligung | In der Regel 12 Monate, dann Wiederholungsantrag |
| Höchstbetrag 1 Person | 361 Euro (Stufe I) bis 677 Euro (Stufe VII), Stand 2025/2026 |
| Mietenstufen | I bis VII je Gemeinde, festgelegt vom Statistischen Bundesamt |
Vorgehen im Klartext
- Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
- Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
- Mit dem Rechner vorab prüfen
- Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen
Selbst berechnen
Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.
Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026
Vor Ort in Pfarrkirchen
Bundesrecht in Pfarrkirchen, Anlaufstelle vor Ort: die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Für Mietspiegel, Wohngeld-Mietenstufe und Landesverordnungen ist die kommunale bzw. Landesebene (Bayern) zuständig.
Ein Rat zum Schluss
Zahle strittige Beträge unter Vorbehalt und schreibe das in den Verwendungszweck. So gerätst du nicht in Rückstand und behältst trotzdem deinen Anspruch.
Kurz beantwortet
Kann ich mich in Pfarrkirchen kostenlos beraten lassen?
Die Verbraucherzentrale bietet Beratung gegen kleine Gebühr, Mietervereine gegen Jahresbeitrag. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe über das Amtsgericht.
Gilt das auch für Untermieter in Pfarrkirchen?
Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.
Wann werden die Höchstbeträge angepasst?
Alle zwei Jahre zum 1. Januar. Die aktuellen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025, die nächste Anpassung folgt zum 1. Januar 2027.
Können auch Eigentümer Wohngeld bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Statt der Miete zählt dann die Belastung aus Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung.
Wir nennen Rechtsgrundlagen und ehrliche Spannen, keine Garantien. Für deinen konkreten Fall zählt die Auskunft der zuständigen Stelle oder anwaltlicher Rat.