Mietkaution in Pleidelsheim
In Pleidelsheim gelten für Mietkaution die bundesweiten Regeln des Miet- und Wohnrechts. Was lokal dazukommt, steht weiter unten.
Pleidelsheim gehört mit rund 6.217 Einwohnern zu Landkreis Ludwigsburg im Bundesland Baden-Württemberg.
Zusammengefasst
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.
§ 551 BGB
Die Zahlen, die zählen
| Höchstbetrag | 3 Nettokaltmieten |
|---|---|
| Rückzahlung | Nach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate |
| Anlage | Getrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst |
| Zinsen | Stehen dem Mieter zu |
Was du konkret tun kannst
- Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
- Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
- Zahlungsnachweis aufbewahren
- Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern
Rechner
Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner
Vor Ort in Pleidelsheim
Die lokale Umsetzung in Pleidelsheim übernimmt bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob und welcher Mietspiegel gilt und ob Pleidelsheim unter eine Landesverordnung fällt, ist bei der Stadt bzw. beim Land Baden-Württemberg zu erfahren.
Aus der Praxis
Lies die Rechtsgrundlage einmal im Original auf gesetze-im-internet.de. Die meisten Paragrafen im Mietrecht sind kürzer und klarer als ihr Ruf.
Fragen und Antworten
Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Pleidelsheim?
Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.
Gilt in Pleidelsheim etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Pleidelsheim wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?
Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.
Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.
Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.