Wohngeld in Prüm
Kompakt für Prüm: Wohngeld mit Rechtsgrundlage, Ablauf in Schritten und dem Rechner direkt auf der Seite.
Prüm liegt in Rheinland-Pfalz und zählt rund 5.471 Einwohner.
Das Wichtigste zuerst
Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.
Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3
Fristen und Grenzen
| Höchstbetrag 1 Person | 361 Euro (Stufe I) bis 677 Euro (Stufe VII), Stand 2025/2026 |
|---|---|
| Ausschluss | Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG für alle Haushaltsmitglieder |
| Formel | 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y), § 19 WoGG |
| Mietenstufen | I bis VII je Gemeinde, festgelegt vom Statistischen Bundesamt |
Was du konkret tun kannst
- Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
- Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
- Mit dem Rechner vorab prüfen
- Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen
Direkt ausrechnen
Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.
Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026
Anlaufstellen in Prüm
Vor Ort in Prüm wendest du dich an die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Die bundesweiten Fristen und Grenzen ändern sich dadurch nicht, wohl aber die Formulare, Öffnungszeiten und Wege, die die Stadt selbst regelt.
Praxistipp
Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.
Kurz beantwortet
Sind die Rechner auf dieser Seite verbindlich?
Nein, sie rechnen nach der gesetzlichen Formel und sind eine Schätzung. Verbindlich ist der Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts.
Wo ist das zuständige Amtsgericht für Prüm?
Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Prüm ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.
Gibt es Wohngeld rückwirkend?
Nein, Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht für Monate davor.
Wann werden die Höchstbeträge angepasst?
Alle zwei Jahre zum 1. Januar. Die aktuellen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025, die nächste Anpassung folgt zum 1. Januar 2027.
Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.