Mietkaution in Rath
Mietkaution sorgt in Rath wie überall für Fragen. Hier die Antworten, ohne Behördendeutsch und mit Paragraf.
Die etwa 11.000 Einwohner von Rath (Nordrhein-Westfalen) unterliegen denselben Mietrechtsregeln wie das gesamte Bundesgebiet.
Das Wichtigste zuerst
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.
§ 551 BGB
Fristen und Grenzen
| Anlage | Getrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst |
|---|---|
| Zinsen | Stehen dem Mieter zu |
| Höchstbetrag | 3 Nettokaltmieten |
| Ratenzahlung | 3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn |
So gehst du vor
- Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
- Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
- Zahlungsnachweis aufbewahren
- Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern
Rechner für deinen Fall
Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner
Anlaufstellen in Rath
In Rath gilt: Gesetz ist Gesetz, egal in welcher Stadt. Wer lokal Hilfe braucht, geht zu bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Für die Frage nach Mietspiegel oder Landesverordnung ist die Stadtverwaltung Rath bzw. das Land Nordrhein-Westfalen zuständig.
Ein Rat zum Schluss
Ein Mieterverein kostet weniger als eine einzige anwaltliche Erstberatung und prüft Abrechnungen, Erhöhungen und Kündigungen im Mitgliedsbeitrag mit.
Häufig gestellte Fragen
Sind die Rechner auf dieser Seite verbindlich?
Nein, sie rechnen nach der gesetzlichen Formel und sind eine Schätzung. Verbindlich ist der Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts.
Was ist, wenn mein Vermieter in Rath sich nicht an die Regeln hält?
Zuerst schriftlich mit Frist auffordern, dann Mieterverein oder Anwalt. Viele Streitigkeiten enden mit einem Schreiben, ohne Gericht.
Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.
Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?
Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.
Keine Rechtsberatung. Fristen und Grenzen sind dem Gesetz entnommen, Kostenangaben sind Erfahrungswerte als Spanne, keine Zusicherung.