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Nebenkostenabrechnung in Regenstauf

Wer in Regenstauf mit dem Thema Nebenkostenabrechnung zu tun hat, findet hier die Regeln im Klartext, mit Rechtsgrundlage und Rechner.

Regenstauf ist mit etwa 14.999 Einwohnern Teil von Kreisfreie Stadt Regensburg in Bayern.

Klartext

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Kommt sie später, darf er keine Nachzahlung mehr verlangen. Du hast dann selbst 12 Monate Zeit, Einwendungen zu erheben und Belege einzusehen.

Rechtsgrundlage

§ 556 Abs. 3 BGB, Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Zahlen, die zählen

Abrechnungsfrist Vermieter12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
Einwendungsfrist Mieter12 Monate nach Zugang der Abrechnung
BelegeinsichtAnspruch auf Einsicht in die Originalbelege
Umlagefähige KostenNur die 17 Positionen der BetrKV, keine Verwaltung, keine Instandhaltung

Der Ablauf

  1. Zugangsdatum und Abrechnungszeitraum prüfen
  2. Verteilerschlüssel mit dem Mietvertrag abgleichen
  3. Jede Kostenposition auf Umlagefähigkeit nach BetrKV prüfen
  4. Bei Zweifeln schriftlich Belegeinsicht verlangen
  5. Einwendungen schriftlich und fristgerecht erheben

Rechne es durch

Ausführliche Version mit Erklärung: Nebenkostenrechner

Vor Ort in Regenstauf

Die Zuständigkeit in Regenstauf liegt bei der örtliche Mieterverein oder die Verbraucherzentrale. Wir nennen bewusst keine Adresse oder Telefonnummer, weil sich diese ändern, das offizielle Stadtportal von Regenstauf ist die verlässliche Quelle.

Das hilft konkret

Rechne mit den Rechnern auf dieser Seite einmal durch, bevor du zustimmst oder zahlst. Ein Bauchgefühl ist keine Grundlage, ein Paragraf schon.

Das wird oft gefragt

Gilt das auch für Untermieter in Regenstauf?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Was kostet der Mieterverein in Regenstauf?

Mietervereine verlangen einen Jahresbeitrag, bundesweit meist zwischen etwa 60 und 120 Euro. Die Rechtsberatung ist dann inklusive.

Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?

Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Bankgebühren, Leerstandskosten und Rücklagen sind nicht umlagefähig, weil sie nicht in der BetrKV stehen.

Muss ich eine Nachzahlung sofort leisten?

Erst nach Prüfung. Eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung ist fällig, bei begründeten Einwendungen kannst du den strittigen Teil zurückhalten.

Diese Seite informiert nach dem Stand der Gesetze 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beträge und Fristen sind Bundesrecht, lokale Anlaufstellen und Mietspiegel ändern sich.

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