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Mieterhöhung in Reken

Wer in Reken mit dem Thema Mieterhöhung zu tun hat, findet hier die Regeln im Klartext, mit Rechtsgrundlage und Rechner.

Reken zählt rund 5.280 Einwohner und liegt in Nordrhein-Westfalen.

Zusammengefasst

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

Rechtsgrundlage

§§ 558 bis 558e BGB

Die Zahlen, die zählen

Sperrfrist12 Monate seit letzter Erhöhung, Wirkung frühestens nach 15 Monaten
BegründungMietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank
ObergrenzeOrtsübliche Vergleichsmiete
Kappungsgrenze20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung

Was du konkret tun kannst

  1. Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
  2. Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
  3. Begründung auf Zulässigkeit prüfen
  4. Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
  5. Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

Zahlen durchspielen

Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check

Vor Ort in Reken

Reken hat keine eigenen Mietgesetze, aber eigene Anlaufstellen: das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Ergänzend gelten Landesregelungen von Nordrhein-Westfalen, etwa zur Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse, falls Reken dort gelistet ist.

Ein Rat zum Schluss

Rechne mit den Rechnern auf dieser Seite einmal durch, bevor du zustimmst oder zahlst. Ein Bauchgefühl ist keine Grundlage, ein Paragraf schon.

Häufig gestellte Fragen

Ändern sich die genannten Beträge?

Gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze sind stabil, Wohngeld-Höchstbeträge werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Reken?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Reken ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?

Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.

Die Rechtslage ist bundeseinheitlich, die Umsetzung lokal. Diese Seite ordnet ein, verbindlich ist im Streit das Gericht bzw. die Behörde.

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