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Mietkaution in Reken

In Reken gelten für Mietkaution die bundesweiten Regeln des Miet- und Wohnrechts. Was lokal dazukommt, steht weiter unten.

Für die rund 5.280 Einwohnerinnen und Einwohner von Reken gilt das bundesweite Wohnrecht ohne Abweichung.

Das Wichtigste zuerst

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Was gesetzlich feststeht

Höchstbetrag3 Nettokaltmieten
AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
RückzahlungNach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate
ZinsenStehen dem Mieter zu

Schritt für Schritt

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Zahlen durchspielen

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Zuständigkeit in Reken

Wer in Reken weiterkommen will, spricht mit bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob Reken als angespannter Wohnungsmarkt gilt, steht in der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, sie nennt die Gemeinden namentlich.

Bevor du handelst

Ein Mieterverein kostet weniger als eine einzige anwaltliche Erstberatung und prüft Abrechnungen, Erhöhungen und Kündigungen im Mitgliedsbeitrag mit.

Noch offene Fragen

Wo finde ich den Mietspiegel für Reken?

Beim Wohnungsamt oder auf dem offiziellen Portal der Stadt. Gemeinden über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen, kleinere Orte oft nicht.

Welche Rolle spielt das Bundesland?

Das Land erlässt Verordnungen zu angespannten Wohnungsmärkten, Kappungsgrenze 15 Prozent und Kündigungssperrfristen nach Umwandlung. Das Mietrecht selbst bleibt Bundesrecht.

Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?

Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Die Rechtslage ist bundeseinheitlich, die Umsetzung lokal. Diese Seite ordnet ein, verbindlich ist im Streit das Gericht bzw. die Behörde.

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