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Mietkaution in Rheda-Wiedenbrück

Zum Thema Mietkaution in Rheda-Wiedenbrück findest du hier die Regeln, die wirklich gelten, und nicht das, was oft behauptet wird.

Rheda-Wiedenbrück ist mit etwa 46.123 Einwohnern Teil von Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen.

Im Kern

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Was gesetzlich feststeht

Höchstbetrag3 Nettokaltmieten
AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
ZinsenStehen dem Mieter zu
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

Schritt für Schritt

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Rechner

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Zuständigkeit in Rheda-Wiedenbrück

Wer in Rheda-Wiedenbrück weiterkommen will, spricht mit bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob Rheda-Wiedenbrück als angespannter Wohnungsmarkt gilt, steht in der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, sie nennt die Gemeinden namentlich.

Klartext-Tipp

Fotografiere Zählerstände, Mängel und den Wohnungszustand mit Datumsanzeige. Bilder sind das günstigste Beweismittel, das du hast.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich den Mietspiegel für Rheda-Wiedenbrück?

Beim Wohnungsamt oder auf dem offiziellen Portal der Stadt. Gemeinden über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen, kleinere Orte oft nicht.

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Rheda-Wiedenbrück?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Rheda-Wiedenbrück ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?

Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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