Mietkaution in Rotherbaum
Für Mietkaution gilt in Rotherbaum dasselbe Bundesrecht wie überall in Deutschland. Diese Seite ordnet es ein und zeigt, was vor Ort zu klären ist.
Rotherbaum gehört mit rund 17.114 Einwohnern zu Hamburg, Freie und Hansestadt im Bundesland Hamburg.
Auf einen Blick
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.
§ 551 BGB
Die Zahlen, die zählen
| Höchstbetrag | 3 Nettokaltmieten |
|---|---|
| Anlage | Getrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst |
| Zinsen | Stehen dem Mieter zu |
| Ratenzahlung | 3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn |
In dieser Reihenfolge
- Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
- Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
- Zahlungsnachweis aufbewahren
- Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern
Rechner
Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner
Vor Ort in Rotherbaum
Die lokale Umsetzung in Rotherbaum übernimmt bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob und welcher Mietspiegel gilt und ob Rotherbaum unter eine Landesverordnung fällt, ist bei der Stadt bzw. beim Land Hamburg zu erfahren.
Bevor du handelst
Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.
Häufige Fragen
Wo finde ich den Mietspiegel für Rotherbaum?
Beim Wohnungsamt oder auf dem offiziellen Portal der Stadt. Gemeinden über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen, kleinere Orte oft nicht.
Gilt in Rotherbaum etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Rotherbaum wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?
Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.
Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.
Wir nennen Rechtsgrundlagen und ehrliche Spannen, keine Garantien. Für deinen konkreten Fall zählt die Auskunft der zuständigen Stelle oder anwaltlicher Rat.