Wohngeld in Steinau an der Straße
Bevor du in Steinau an der Straße bei Wohngeld etwas unterschreibst oder zahlst, lohnt sich dieser Blick auf die gesetzlichen Grenzen.
Steinau an der Straße gehört mit rund 11.302 Einwohnern zu Main-Kinzig-Kreis im Bundesland Hessen.
Im Kern
Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.
Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3
Zahlen und Fakten
| Höchstbetrag 1 Person | 361 Euro (Stufe I) bis 677 Euro (Stufe VII), Stand 2025/2026 |
|---|---|
| Bewilligung | In der Regel 12 Monate, dann Wiederholungsantrag |
| Ausschluss | Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG für alle Haushaltsmitglieder |
| Mietenstufen | I bis VII je Gemeinde, festgelegt vom Statistischen Bundesamt |
Vorgehen im Klartext
- Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
- Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
- Mit dem Rechner vorab prüfen
- Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen
Direkt ausrechnen
Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.
Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026
Lokal in Steinau an der Straße
Für Steinau an der Straße (Hessen) gilt: keine eigene Rechtslage, aber eigene Zuständigkeit. Erste Adresse ist die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Aktuelle Kontaktdaten findest du auf dem offiziellen Portal der Stadt.
Bevor du handelst
Die Verbraucherzentrale bietet Mietrechtsberatung gegen kleine Gebühr, bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe über das Amtsgericht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist, wenn mein Vermieter in Steinau an der Straße sich nicht an die Regeln hält?
Zuerst schriftlich mit Frist auffordern, dann Mieterverein oder Anwalt. Viele Streitigkeiten enden mit einem Schreiben, ohne Gericht.
Gilt in Steinau an der Straße etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Steinau an der Straße wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Gibt es Wohngeld rückwirkend?
Nein, Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht für Monate davor.
Können auch Eigentümer Wohngeld bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Statt der Miete zählt dann die Belastung aus Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung.
Die Rechtslage ist bundeseinheitlich, die Umsetzung lokal. Diese Seite ordnet ein, verbindlich ist im Streit das Gericht bzw. die Behörde.