Wohngeld in Steinbach am Taunus
Diese Übersicht zu Wohngeld richtet sich an Mieterinnen, Mieter und Vermieter in Steinbach am Taunus, die schnell die geltenden Regeln brauchen.
Steinbach am Taunus liegt in Hessen und zählt rund 10.170 Einwohner.
Das Wichtigste zuerst
Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.
Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3
Was gesetzlich feststeht
| Höchstbetrag 1 Person | 361 Euro (Stufe I) bis 677 Euro (Stufe VII), Stand 2025/2026 |
|---|---|
| Bewilligung | In der Regel 12 Monate, dann Wiederholungsantrag |
| Ausschluss | Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG für alle Haushaltsmitglieder |
| Mietenstufen | I bis VII je Gemeinde, festgelegt vom Statistischen Bundesamt |
So gehst du vor
- Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
- Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
- Mit dem Rechner vorab prüfen
- Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen
Rechner für deinen Fall
Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.
Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026
Zuständigkeit in Steinbach am Taunus
In Steinbach am Taunus gilt: Gesetz ist Gesetz, egal in welcher Stadt. Wer lokal Hilfe braucht, geht zu die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Für die Frage nach Mietspiegel oder Landesverordnung ist die Stadtverwaltung Steinbach am Taunus bzw. das Land Hessen zuständig.
Bevor du handelst
Bewahre Mietvertrag, Übergabeprotokoll, alle Abrechnungen und Kontoauszüge zur Miete mindestens vier Jahre nach Auszug auf.
Das wird oft gefragt
Brauche ich in Steinbach am Taunus einen Anwalt?
Nicht zwingend. Für die Prüfung von Abrechnungen, Erhöhungen und Kündigungen reicht oft der Mieterverein. Bei Klage ist anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht nicht Pflicht, aber sinnvoll.
Ändern sich die genannten Beträge?
Gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze sind stabil, Wohngeld-Höchstbeträge werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.
Gibt es Wohngeld rückwirkend?
Nein, Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht für Monate davor.
Können auch Eigentümer Wohngeld bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Statt der Miete zählt dann die Belastung aus Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung.
Wir nennen Rechtsgrundlagen und ehrliche Spannen, keine Garantien. Für deinen konkreten Fall zählt die Auskunft der zuständigen Stelle oder anwaltlicher Rat.