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Mietkaution in Stephanskirchen

In Stephanskirchen gelten für Mietkaution die bundesweiten Regeln des Miet- und Wohnrechts. Was lokal dazukommt, steht weiter unten.

In Stephanskirchen (Bayern, ca. 9.554 Einwohner) ist für Behördenfragen rund ums Wohnen die Stadtverwaltung oder der Kreis zuständig.

Das Wichtigste zuerst

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Was gesetzlich feststeht

Höchstbetrag3 Nettokaltmieten
AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
ZinsenStehen dem Mieter zu
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

Was du konkret tun kannst

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

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Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Zuständigkeit in Stephanskirchen

Die lokale Umsetzung in Stephanskirchen übernimmt bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob und welcher Mietspiegel gilt und ob Stephanskirchen unter eine Landesverordnung fällt, ist bei der Stadt bzw. beim Land Bayern zu erfahren.

Praxistipp

Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.

Fragen und Antworten

Ändern sich die genannten Beträge?

Gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze sind stabil, Wohngeld-Höchstbeträge werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.

Gilt in Stephanskirchen etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Stephanskirchen wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?

Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Wir nennen Rechtsgrundlagen und ehrliche Spannen, keine Garantien. Für deinen konkreten Fall zählt die Auskunft der zuständigen Stelle oder anwaltlicher Rat.

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