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Mietkaution in Taunusstein

Diese Seite fasst Mietkaution für Taunusstein zusammen: die Rechtslage, die wichtigsten Zahlen und ein Rechner zum Ausprobieren.

Taunusstein zählt rund 30.145 Einwohner und liegt in Hessen.

Klartext

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Eckdaten

AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
ZinsenStehen dem Mieter zu
Höchstbetrag3 Nettokaltmieten
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

In dieser Reihenfolge

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Rechne es durch

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Was in Taunusstein lokal gilt

Taunusstein hat keine eigenen Mietgesetze, aber eigene Anlaufstellen: bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ergänzend gelten Landesregelungen von Hessen, etwa zur Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse, falls Taunusstein dort gelistet ist.

Bevor du handelst

Ein freundlicher, sachlicher Ton mit Frist wirkt bei Vermietern besser als Drohungen. Die meisten Streitigkeiten enden nach dem ersten gut formulierten Brief.

Noch offene Fragen

Brauche ich in Taunusstein einen Anwalt?

Nicht zwingend. Für die Prüfung von Abrechnungen, Erhöhungen und Kündigungen reicht oft der Mieterverein. Bei Klage ist anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht nicht Pflicht, aber sinnvoll.

Gilt das auch für Untermieter in Taunusstein?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Wir nennen Rechtsgrundlagen und ehrliche Spannen, keine Garantien. Für deinen konkreten Fall zählt die Auskunft der zuständigen Stelle oder anwaltlicher Rat.

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