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Mietkaution in Tettnang

Diese Seite fasst Mietkaution für Tettnang zusammen: die Rechtslage, die wichtigsten Zahlen und ein Rechner zum Ausprobieren.

Für die rund 18.135 Einwohnerinnen und Einwohner von Tettnang gilt das bundesweite Wohnrecht ohne Abweichung.

Zusammengefasst

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Zahlen und Fakten

ZinsenStehen dem Mieter zu
RückzahlungNach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate
AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

Vorgehen im Klartext

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Rechner

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Lokal in Tettnang

In Tettnang führt der praktische Weg über bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Die hier genannten Paragrafen gelten bundesweit, die Stadt regelt nur Zuständigkeit und Verfahren.

Bevor du handelst

Rechne mit den Rechnern auf dieser Seite einmal durch, bevor du zustimmst oder zahlst. Ein Bauchgefühl ist keine Grundlage, ein Paragraf schon.

Häufige Fragen

Brauche ich in Tettnang einen Anwalt?

Nicht zwingend. Für die Prüfung von Abrechnungen, Erhöhungen und Kündigungen reicht oft der Mieterverein. Bei Klage ist anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht nicht Pflicht, aber sinnvoll.

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Tettnang?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Klartext heißt: ehrlich, mit Paragraf, aber ohne Einzelfallberatung. Bei konkretem Streit hilft ein Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht.

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