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Mietkaution in Waldems

Diese Seite hilft dir, Mietkaution in Waldems richtig einzuordnen, vom Paragrafen bis zum konkreten Rechenbeispiel.

Mit etwa 5.782 Einwohnern gehört Waldems zu den Städten in Hessen.

Das Wichtigste zuerst

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Das solltest du dir merken

AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
RückzahlungNach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate
ZinsenStehen dem Mieter zu
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

In dieser Reihenfolge

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Rechner

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Wohin in Waldems

In Waldems kommt zum Bundesrecht die örtliche Ebene: Zuständig ist bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Mietspiegel und Verordnungen zum angespannten Wohnungsmarkt sind Sache von Stadt und Land Hessen, nicht des Bundes.

Aus der Praxis

Bewahre Mietvertrag, Übergabeprotokoll, alle Abrechnungen und Kontoauszüge zur Miete mindestens vier Jahre nach Auszug auf.

Häufig gestellte Fragen

Sind die Rechner auf dieser Seite verbindlich?

Nein, sie rechnen nach der gesetzlichen Formel und sind eine Schätzung. Verbindlich ist der Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts.

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Waldems?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Waldems ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?

Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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