Mietkaution in Waldsassen
Mietkaution in Waldsassen auf einen Blick: Rechtsgrundlage, Fakten, Ablauf und der passende Rechner.
Waldsassen in Bayern, rund 7.505 Einwohner, Teil von Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge.
Zusammengefasst
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.
§ 551 BGB
Das solltest du dir merken
| Anlage | Getrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst |
|---|---|
| Rückzahlung | Nach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate |
| Höchstbetrag | 3 Nettokaltmieten |
| Zinsen | Stehen dem Mieter zu |
In dieser Reihenfolge
- Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
- Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
- Zahlungsnachweis aufbewahren
- Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern
Rechne es durch
Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner
Wohin in Waldsassen
Die lokale Umsetzung in Waldsassen übernimmt bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob und welcher Mietspiegel gilt und ob Waldsassen unter eine Landesverordnung fällt, ist bei der Stadt bzw. beim Land Bayern zu erfahren.
Bevor du handelst
Die Verbraucherzentrale bietet Mietrechtsberatung gegen kleine Gebühr, bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe über das Amtsgericht.
Das wird oft gefragt
Gilt das auch für Untermieter in Waldsassen?
Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.
Wo ist das zuständige Amtsgericht für Waldsassen?
Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Waldsassen ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.
Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?
Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.
Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.
Keine Rechtsberatung. Fristen und Grenzen sind dem Gesetz entnommen, Kostenangaben sind Erfahrungswerte als Spanne, keine Zusicherung.