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Mietkaution in Wetter

Klartext zu Mietkaution für Wetter: Was erlaubt ist, was nicht, und welche Frist du dir merken solltest.

Die etwa 8.867 Einwohner von Wetter (Hessen) unterliegen denselben Mietrechtsregeln wie das gesamte Bundesgebiet.

Im Kern

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Das solltest du dir merken

Höchstbetrag3 Nettokaltmieten
RückzahlungNach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate
AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
ZinsenStehen dem Mieter zu

Vorgehen im Klartext

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

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Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Wohin in Wetter

In Wetter führt der praktische Weg über bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Die hier genannten Paragrafen gelten bundesweit, die Stadt regelt nur Zuständigkeit und Verfahren.

Aus der Praxis

Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.

Das wird oft gefragt

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Wetter?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Gilt das auch für Untermieter in Wetter?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?

Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.

Alle Angaben nach BGB, BetrKV, HeizKV, WoGG und weiteren Vorschriften, Stand 2026. Rechner liefern Schätzungen nach gesetzlicher Formel, keine Bescheide.

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