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Mietkaution in Wilhelmsburg

Diese Seite hilft dir, Mietkaution in Wilhelmsburg richtig einzuordnen, vom Paragrafen bis zum konkreten Rechenbeispiel.

Für die rund 53.064 Einwohnerinnen und Einwohner von Wilhelmsburg gilt das bundesweite Wohnrecht ohne Abweichung.

Kurz gesagt

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Was gesetzlich feststeht

AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
RückzahlungNach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate
Höchstbetrag3 Nettokaltmieten
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

Schritt für Schritt

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Direkt ausrechnen

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Zuständigkeit in Wilhelmsburg

Das Bundesrecht gilt in Wilhelmsburg exakt wie im Rest des Landes. Lokal entscheidend ist die Anlaufstelle: in Wilhelmsburg ist das bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob Wilhelmsburg in einer Landesverordnung zu angespannten Wohnungsmärkten steht, prüfst du beim Land Hamburg.

Bevor du handelst

Die Verbraucherzentrale bietet Mietrechtsberatung gegen kleine Gebühr, bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe über das Amtsgericht.

Fragen und Antworten

Ändern sich die genannten Beträge?

Gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze sind stabil, Wohngeld-Höchstbeträge werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.

Gilt in Wilhelmsburg etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Wilhelmsburg wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Wir nennen Rechtsgrundlagen und ehrliche Spannen, keine Garantien. Für deinen konkreten Fall zählt die Auskunft der zuständigen Stelle oder anwaltlicher Rat.

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