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Umzug planen: Checkliste mit allen Fristen von 3 Monaten vorher bis 2 Wochen danach

Wer die Fristen kennt, spart Geld und Ärger. Diese Zeitleiste deckt alles ab, von der Kündigung bis zur Ummeldung.

3 Monate vorher

Alte Wohnung kündigen, Zugang bis zum dritten Werktag sicherstellen. Neuen Mietvertrag prüfen und unterschreiben. Umzugsunternehmen anfragen, bei beruflichem Umzug Kostenübernahme durch den Arbeitgeber klären.

6 Wochen vorher

Nachsendeauftrag beantragen, Sondermüll und Sperrmüll anmelden, Halteverbotszone bei der Kommune beantragen, Renovierungspflichten anhand des Vertrags klären, Zählerstände planen.

2 Wochen vorher

Verträge für Strom, Gas, Internet und Telefon umziehen oder kündigen. Versicherungen über die neue Adresse informieren, Hausrat- und Haftpflichtversicherung anpassen. Kartons packen und beschriften.

Umzugstag

Zählerstände in beiden Wohnungen fotografieren, Übergabeprotokoll in der alten Wohnung mit dem Vermieter ausfüllen, alle Schlüssel gegen Quittung übergeben, Einzugsprotokoll in der neuen Wohnung erstellen.

Innerhalb von 2 Wochen danach

Ummeldung bei der Meldebehörde mit Wohnungsgeberbestätigung, Adressänderung bei Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Kfz-Zulassungsstelle, Finanzamt und Rundfunkbeitrag. Bei Bürgergeld oder Wohngeld die neue Adresse der Behörde melden.

Nach dem Umzug

Kaution nach etwa drei Monaten schriftlich zurückfordern, letzte Betriebskostenabrechnung der alten Wohnung prüfen, Umzugskosten für die Steuererklärung sammeln.

Checkliste

  1. Kündigung fristgerecht zustellen
  2. Umzugsunternehmen vergleichen
  3. Nachsendeauftrag stellen
  4. Halteverbot beantragen
  5. Versorger umziehen
  6. Zählerstände dokumentieren
  7. Übergabeprotokolle erstellen
  8. Innerhalb von 2 Wochen ummelden
  9. Kaution zurückfordern

Häufige Fragen

Was kostet ein Nachsendeauftrag?

Die Gebühr hängt von der Laufzeit ab und liegt für private Nachsendungen üblicherweise im zweistelligen Euro-Bereich pro Jahr.

Bekomme ich Sonderurlaub für den Umzug?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen aber einen Tag vor.

Stand 2026. Dieser Ratgeber ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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