Wohnungsübergabe
Die Rückgabe der Wohnung an den Vermieter am Ende des Mietverhältnisses, idealerweise mit Protokoll.
Klartext
Bei der Übergabe wird der Zustand der Wohnung festgehalten. Ein gemeinsam unterschriebenes Protokoll mit Zählerständen und Mängeln schützt beide Seiten. Du musst die Wohnung besenrein zurückgeben, Renovierung nur, wenn eine wirksame Klausel das verlangt und du sie renoviert übernommen hast.
§ 546 BGB, Rechtsprechung des BGH zu Schönheitsreparaturen
Die Zahlen, die zählen
| Zustand | Besenrein, alle Schlüssel, Einbauten entfernt oder vereinbart |
|---|---|
| Protokoll | Zählerstände, Mängel, Schlüsselanzahl, Unterschriften |
| Renovierung | Nur bei wirksamer Klausel und renoviert übernommener Wohnung |
| Frist Vermieter | Ansprüche wegen Veränderungen verjähren 6 Monate nach Rückgabe |
So gehst du vor
- Zählerstände fotografieren
- Protokoll gemeinsam ausfüllen und unterschreiben
- Alle Schlüssel übergeben und quittieren lassen
- Kopie des Protokolls behalten
Häufige Fragen
Muss ich beim Auszug streichen?
Nur wenn der Vertrag eine wirksame Klausel enthält und du die Wohnung renoviert übernommen hast. Starre Fristen und Klauseln bei unrenovierter Übergabe sind unwirksam.
Was, wenn der Vermieter nicht zur Übergabe kommt?
Dokumentiere den Zustand mit Zeugen und Fotos und schicke die Schlüssel nachweisbar zu.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.