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Wohnungsübergabe

Die Rückgabe der Wohnung an den Vermieter am Ende des Mietverhältnisses, idealerweise mit Protokoll.

Klartext

Bei der Übergabe wird der Zustand der Wohnung festgehalten. Ein gemeinsam unterschriebenes Protokoll mit Zählerständen und Mängeln schützt beide Seiten. Du musst die Wohnung besenrein zurückgeben, Renovierung nur, wenn eine wirksame Klausel das verlangt und du sie renoviert übernommen hast.

Rechtsgrundlage

§ 546 BGB, Rechtsprechung des BGH zu Schönheitsreparaturen

Die Zahlen, die zählen

ZustandBesenrein, alle Schlüssel, Einbauten entfernt oder vereinbart
ProtokollZählerstände, Mängel, Schlüsselanzahl, Unterschriften
RenovierungNur bei wirksamer Klausel und renoviert übernommener Wohnung
Frist VermieterAnsprüche wegen Veränderungen verjähren 6 Monate nach Rückgabe

So gehst du vor

  1. Zählerstände fotografieren
  2. Protokoll gemeinsam ausfüllen und unterschreiben
  3. Alle Schlüssel übergeben und quittieren lassen
  4. Kopie des Protokolls behalten

Häufige Fragen

Muss ich beim Auszug streichen?

Nur wenn der Vertrag eine wirksame Klausel enthält und du die Wohnung renoviert übernommen hast. Starre Fristen und Klauseln bei unrenovierter Übergabe sind unwirksam.

Was, wenn der Vermieter nicht zur Übergabe kommt?

Dokumentiere den Zustand mit Zeugen und Fotos und schicke die Schlüssel nachweisbar zu.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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