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Umzug

Alle Pflichten und Fristen rund um den Wohnungswechsel, von der Kündigung bis zur Anmeldung.

Klartext

Nach dem Umzug musst du dich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden und brauchst dafür die Wohnungsgeberbestätigung. Umzugskosten sind steuerlich absetzbar, bei beruflichem Anlass als Werbungskosten mit Pauschale, bei privatem Umzug anteilig als haushaltsnahe Dienstleistung.

Rechtsgrundlage

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG), § 9 Bundesumzugskostengesetz, § 35a EStG

Die Zahlen, die zählen

Anmeldefrist2 Wochen nach Einzug
PflichtdokumentWohnungsgeberbestätigung
Steuer beruflichWerbungskosten inklusive Umzugskostenpauschale
Steuer privat20 Prozent der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung, gedeckelt

So gehst du vor

  1. Kündigung fristgerecht einreichen
  2. Umzugsunternehmen oder Helfer organisieren
  3. Wohnungsgeberbestätigung vom neuen Vermieter besorgen
  4. Innerhalb von 2 Wochen ummelden
  5. Nachsendeauftrag und Vertragsumzüge erledigen

Häufige Fragen

Was kostet ein Umzug?

Regional und nach Umfang sehr unterschiedlich, von wenigen hundert Euro in Eigenregie bis zu mehreren tausend Euro mit Umzugsfirma und Küchenmontage.

Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Ja, beruflich bedingt als Werbungskosten, privat anteilig über die haushaltsnahen Dienstleistungen.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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