Wohngeld beantragen: Voraussetzungen, Unterlagen, Ablauf
Über eine Million Haushalte lassen Wohngeld liegen. So prüfst du deinen Anspruch und stellst den Antrag richtig.
Wer Anspruch hat
Wohngeld bekommen Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG für alle Haushaltsmitglieder beziehen. Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht, sie ergibt sich aus der Formel in § 19 WoGG aus Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe.
Schritt 1: Mietenstufe herausfinden
Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet, festgelegt vom Statistischen Bundesamt nach dem örtlichen Mietniveau. Die Stufe bestimmt, bis zu welcher Höhe deine Miete berücksichtigt wird. Du findest sie bei deiner Wohngeldstelle oder in der amtlichen Liste des Bundesbauministeriums.
Schritt 2: Vorab rechnen
Mit unserem Wohngeldrechner kannst du die gesetzliche Formel mit den aktuellen Werten der Anlagen 1 bis 3 WoGG durchrechnen. Das Ergebnis ist eine Schätzung, den verbindlichen Bescheid erlässt die Behörde.
Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen
Mietvertrag mit aktueller Miethöhe, Nachweis der letzten Mietzahlung, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten Monate, Personalausweise, gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis, Unterhaltsnachweise und Kontoauszüge.
Schritt 4: Antrag stellen
Zuständig ist die Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde, nicht das Jobcenter. Viele Kommunen bieten Online-Anträge an. Wohngeld gibt es ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend. Stell den Antrag also lieber unvollständig und reiche nach, als zu warten.
Nach dem Bescheid
Die Bewilligung gilt in der Regel zwölf Monate. Änderungen von Einkommen oder Haushaltsgröße musst du melden. Gegen einen Ablehnungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Checkliste
- Mietenstufe der Gemeinde ermitteln
- Anspruch mit dem Rechner überschlagen
- Mietvertrag und Zahlungsnachweis kopieren
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder sammeln
- Antrag bei der Wohngeldstelle stellen, auch unvollständig
- Fehlende Unterlagen nachreichen
- Bewilligungszeitraum notieren und Wiederholungsantrag rechtzeitig stellen
Häufige Fragen
Können Studierende Wohngeld bekommen?
Nur wenn sie dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben, etwa wegen Überschreitung der Förderhöchstdauer oder Fachrichtungswechsel.
Zählt das Kindergeld als Einkommen?
Nein, Kindergeld wird beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.