Wohnung kündigen: Anleitung mit Fristenrechnung und Musteraufbau
Ein Fehler beim Zugang kostet dich einen Monat Miete. So kündigst du sicher und fristgerecht.
Die Frist richtig berechnen
Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende. Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter bis zum dritten Werktag des Monats. Geht die Kündigung am 3. Oktober zu, endet das Mietverhältnis am 31. Dezember. Am 4. Oktober wäre es erst der 31. Januar. Samstage zählen bei der Zugangsfrist nicht als Werktag.
Die richtige Form
Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. E-Mail, Fax, WhatsApp oder ein eingescannter Brief reichen nicht. Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben. Adressiere sie an alle Vermieter, wenn es mehrere gibt.
Was in die Kündigung gehört
Deine Anschrift, die Anschrift des Vermieters, die genaue Bezeichnung der Wohnung, das Datum, der Satz 'Hiermit kündige ich den Mietvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum]', die Bitte um schriftliche Bestätigung und deine Unterschrift. Eine Begründung ist nicht nötig.
Den Zugang nachweisen
Wirf die Kündigung persönlich mit einem Zeugen ein oder nutze Einwurf-Einschreiben. Ein Übergabe-Einschreiben ist riskant, weil es bei Nichtannahme nicht zugeht. Notiere Datum und Uhrzeit des Einwurfs.
Nach der Kündigung
Vereinbare einen Übergabetermin, kläre Renovierungspflichten anhand des Vertrags, dokumentiere den Zustand mit Fotos und stelle die Kautionsrückzahlung nach der Übergabe schriftlich an. Bei Zeitmietverträgen prüfe zuerst, ob eine ordentliche Kündigung überhaupt möglich ist.
Checkliste
- Auszugsdatum festlegen
- Zugangsdatum rückwärts berechnen (3. Werktag)
- Kündigung mit allen Pflichtangaben schreiben
- Von allen Mietern unterschreiben lassen
- Zugang nachweisbar sicherstellen
- Bestätigung vom Vermieter anfordern
- Übergabetermin vereinbaren
Häufige Fragen
Kann ich einen Nachmieter stellen, um früher rauszukommen?
Nur wenn der Vertrag eine Nachmieterklausel hat oder der Vermieter zustimmt. Einen Anspruch darauf gibt es nur in Härtefällen.
Was, wenn der Vermieter die Kündigung nicht bestätigt?
Die Kündigung ist trotzdem wirksam, sobald sie zugegangen ist. Die Bestätigung ist nur ein Beweismittel, kein Wirksamkeitserfordernis.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.