Kündigungsfrist Wohnung
Die gesetzliche Frist, die zwischen Kündigung und Ende des Mietverhältnisses liegen muss.
Klartext
Für Mieter gilt einheitlich eine Frist von drei Monaten, unabhängig von der Wohndauer. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Wohndauer.
§ 573c BGB
Die Zahlen, die zählen
| Mieter | Immer 3 Monate |
|---|---|
| Vermieter bis 5 Jahre | 3 Monate |
| Vermieter 5 bis 8 Jahre | 6 Monate |
| Vermieter über 8 Jahre | 9 Monate |
| Stichtag | 3. Werktag des Monats, Samstag zählt nicht als Werktag bei Zugang |
So gehst du vor
- Aktuelles Datum und gewünschtes Auszugsdatum bestimmen
- Rückwärts rechnen, ob der 3. Werktag noch erreichbar ist
- Bei Zeitmietvertrag prüfen, ob ordentliche Kündigung überhaupt möglich ist
Direkt ausrechnen
Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.
Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner
Häufige Fragen
Gilt die 3-Monats-Frist auch bei möblierten Zimmern?
Bei möbliertem Wohnraum in der Vermieterwohnung gilt eine verkürzte Frist bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats.
Kann der Mietvertrag längere Fristen für Mieter vorsehen?
Nein, längere Kündigungsfristen zulasten des Mieters sind unwirksam, kürzere zugunsten des Mieters sind erlaubt.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.