Eigenbedarfskündigung
Die Kündigung durch den Vermieter, weil er die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt.
Klartext
Der Vermieter muss den Eigenbedarf im Kündigungsschreiben nachvollziehbar begründen und die Person benennen, für die er die Wohnung braucht. Berechtigt sind er selbst, Familienangehörige und Haushaltsangehörige. Du kannst Widerspruch einlegen, wenn der Auszug eine besondere Härte bedeutet. Vorgetäuschter Eigenbedarf macht schadensersatzpflichtig.
§ 573 Abs. 2 Nr. 2, § 574 BGB
Die Zahlen, die zählen
| Begünstigte | Vermieter, Familienangehörige, Haushaltsangehörige |
|---|---|
| Begründungspflicht | Konkrete Person und Nutzungsabsicht im Schreiben |
| Frist | 3, 6 oder 9 Monate je nach Wohndauer |
| Widerspruch | Bis 2 Monate vor Mietende bei besonderer Härte |
| Sperrfrist | Bei Umwandlung in Eigentumswohnung 3 bis 10 Jahre je nach Landesverordnung |
So gehst du vor
- Kündigungsschreiben auf Begründung und benannte Person prüfen
- Wohndauer und Kündigungsfrist nachrechnen
- Härtegründe prüfen und Widerspruch fristgerecht einlegen
- Nach Auszug beobachten, ob der Eigenbedarf tatsächlich umgesetzt wird
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Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.
Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner
Häufige Fragen
Gilt Eigenbedarf auch für Geschwister oder Neffen?
Geschwister ja, Nichten und Neffen in der Regel ebenfalls, entferntere Verwandte nur bei enger persönlicher Bindung.
Was ist ein Härtefall?
Etwa hohes Alter mit langer Wohndauer, schwere Krankheit, Schwangerschaft oder fehlender Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen.
Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?
Du kannst Schadensersatz verlangen, etwa Umzugskosten und die Mietdifferenz zur neuen Wohnung.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.