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Eigenbedarfskündigung

Die Kündigung durch den Vermieter, weil er die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt.

Klartext

Der Vermieter muss den Eigenbedarf im Kündigungsschreiben nachvollziehbar begründen und die Person benennen, für die er die Wohnung braucht. Berechtigt sind er selbst, Familienangehörige und Haushaltsangehörige. Du kannst Widerspruch einlegen, wenn der Auszug eine besondere Härte bedeutet. Vorgetäuschter Eigenbedarf macht schadensersatzpflichtig.

Rechtsgrundlage

§ 573 Abs. 2 Nr. 2, § 574 BGB

Die Zahlen, die zählen

BegünstigteVermieter, Familienangehörige, Haushaltsangehörige
BegründungspflichtKonkrete Person und Nutzungsabsicht im Schreiben
Frist3, 6 oder 9 Monate je nach Wohndauer
WiderspruchBis 2 Monate vor Mietende bei besonderer Härte
SperrfristBei Umwandlung in Eigentumswohnung 3 bis 10 Jahre je nach Landesverordnung

So gehst du vor

  1. Kündigungsschreiben auf Begründung und benannte Person prüfen
  2. Wohndauer und Kündigungsfrist nachrechnen
  3. Härtegründe prüfen und Widerspruch fristgerecht einlegen
  4. Nach Auszug beobachten, ob der Eigenbedarf tatsächlich umgesetzt wird

Direkt ausrechnen

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.

Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner

Häufige Fragen

Gilt Eigenbedarf auch für Geschwister oder Neffen?

Geschwister ja, Nichten und Neffen in der Regel ebenfalls, entferntere Verwandte nur bei enger persönlicher Bindung.

Was ist ein Härtefall?

Etwa hohes Alter mit langer Wohndauer, schwere Krankheit, Schwangerschaft oder fehlender Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen.

Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?

Du kannst Schadensersatz verlangen, etwa Umzugskosten und die Mietdifferenz zur neuen Wohnung.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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