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Räumungsklage und Zwangsräumung

Das gerichtliche Verfahren, mit dem ein Vermieter die Herausgabe der Wohnung nach wirksamer Kündigung durchsetzt.

Klartext

Ohne Räumungstitel darf ein Vermieter niemals selbst räumen oder Schlösser tauschen. Nach fristloser Kündigung wegen Mietrückstands kannst du die Kündigung durch vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage abwenden, einmal in zwei Jahren. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate.

Rechtsgrundlage

§§ 543, 569, 721, 794a ZPO

Die Zahlen, die zählen

VoraussetzungWirksame Kündigung und rechtskräftiges Räumungsurteil
VerbotenEigenmächtige Räumung, Schlossaustausch, Sperren von Versorgung
SchonfristZahlung aller Rückstände binnen 2 Monaten nach Klagezustellung heilt die fristlose Kündigung
RäumungsfristGericht kann bis zu 1 Jahr Frist gewähren
Fristlose KündigungAb 2 Monatsmieten Rückstand oder 2 aufeinanderfolgenden Terminen mit erheblichem Rückstand

So gehst du vor

  1. Sofort Kontakt zur Wohngeldstelle oder zum Jobcenter wegen Mietschuldenübernahme aufnehmen
  2. Rückstände innerhalb der Schonfrist vollständig ausgleichen
  3. Räumungsfristantrag beim Gericht stellen
  4. Beratung bei Mieterverein oder Schuldnerberatung suchen

Häufige Fragen

Darf der Vermieter das Schloss austauschen?

Nein, das ist verbotene Eigenmacht und strafbar. Nur der Gerichtsvollzieher darf mit Titel räumen.

Übernimmt das Jobcenter Mietschulden?

Bei drohender Wohnungslosigkeit kann es Mietschulden als Darlehen übernehmen, um die Kündigung abzuwenden.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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