Wohnungssuche
Der Weg von der Suche bis zur Zusage, inklusive Bewerbungsunterlagen und Rechte des Bewerbers.
Klartext
Vermieter dürfen bei der Bewerbung nur Fragen stellen, die für das Mietverhältnis relevant sind, etwa zu Einkommen, Beruf und Haushaltsgröße. Fragen nach Religion, Familienplanung oder Krankheiten sind unzulässig und dürfen falsch beantwortet werden. Eine Maklerprovision zahlt bei Wohnraum derjenige, der den Makler beauftragt hat.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (Bestellerprinzip)
Die Zahlen, die zählen
| Übliche Unterlagen | Einkommensnachweise, Mieterselbstauskunft, Ausweiskopie, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung freiwillig |
|---|---|
| Zulässige Fragen | Einkommen, Arbeitgeber, Haushaltsgröße, Haustiere |
| Unzulässige Fragen | Religion, Herkunft, Schwangerschaft, Krankheiten, Vorstrafen ohne Bezug |
| Maklerprovision | Zahlt der Auftraggeber, bei Wohnraum meist der Vermieter |
So gehst du vor
- Unterlagen als Bewerbungsmappe vorbereiten
- Besichtigungstermine bündeln
- Selbstauskunft nur mit zulässigen Angaben ausfüllen
- Zusage schriftlich bestätigen lassen
Häufige Fragen
Darf der Vermieter eine Bonitätsauskunft verlangen?
Er darf sie erbitten, verlangen darf er sie erst bei ernsthaftem Vertragsinteresse, nicht bei der Erstbesichtigung.
Was ist das Bestellerprinzip?
Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Bei Mietwohnungen ist das fast immer der Vermieter.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.