Betriebskostenverordnung
Die Verordnung, die abschließend festlegt, welche Kosten als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Klartext
Die BetrKV listet 17 Kostenarten auf, von der Grundsteuer bis zu den sonstigen Betriebskosten. Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht umgelegt werden. Sonstige Betriebskosten müssen im Mietvertrag konkret benannt sein.
Betriebskostenverordnung (BetrKV) in Verbindung mit § 556 BGB
Die Zahlen, die zählen
| Anzahl Kostenarten | 17, abschließender Katalog |
|---|---|
| Beispiele | Grundsteuer, Wasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Antenne/Kabel, Waschraum |
| Nicht umlagefähig | Verwaltung, Instandhaltung, Instandsetzung, Rücklagen |
So gehst du vor
- Abrechnungspositionen einzeln mit § 2 BetrKV vergleichen
- Sonstige Betriebskosten auf konkrete Nennung im Mietvertrag prüfen
Häufige Fragen
Sind Reparaturen Betriebskosten?
Nein, Instandhaltung und Instandsetzung sind ausdrücklich ausgeschlossen, auch kleine Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.
Was sind sonstige Betriebskosten?
Laufende Kosten, die nicht in den 16 anderen Positionen stehen, etwa Dachrinnenreinigung oder Wartung von Rauchmeldern, aber nur wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.