Nebenkosten
Alle Kosten, die neben der Kaltmiete für das Wohnen anfallen, vor allem die Betriebskosten.
Klartext
Nebenkosten sind nur umlagefähig, wenn der Mietvertrag sie ausdrücklich nennt oder auf die Betriebskostenverordnung verweist. Ohne Vereinbarung gilt die Miete als Inklusivmiete. Bundesweite Erfahrungswerte liegen bei etwa 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter und Monat, je nach Region und Ausstattung.
§ 556 BGB, § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Die Zahlen, die zählen
| Voraussetzung | Ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag |
|---|---|
| Typische Spanne | Rund 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter und Monat, regional unterschiedlich |
| Größte Posten | Heizung, Warmwasser, Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr |
| Verteilerschlüssel | Wohnfläche ist gesetzlicher Standard, wenn nichts anderes vereinbart ist |
So gehst du vor
- Mietvertrag auf Nebenkostenklausel prüfen
- Verteilerschlüssel notieren
- Vorauszahlung mit der letzten Abrechnung vergleichen
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Ausführliche Version mit Erklärung: Nebenkostenrechner
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten?
Umgangssprachlich dasselbe. Rechtlich meint Betriebskosten den in der BetrKV definierten Katalog, Nebenkosten ist der Alltagsbegriff dafür.
Darf der Vermieter die Vorauszahlung erhöhen?
Ja, nach einer Abrechnung darf er die Vorauszahlung angemessen anpassen, in der Regel auf ein Zwölftel der letzten Jahreskosten.
Sind Nebenkosten Teil der Mietpreisbremse?
Nein, die Mietpreisbremse bezieht sich auf die Nettokaltmiete.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.