Heizkostenabrechnung
Die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, die zwingend teilweise nach Verbrauch erfolgen muss.
Klartext
Nach der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Wohnfläche. Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, obwohl das Pflicht wäre, darfst du deinen Anteil um 15 Prozent kürzen.
Heizkostenverordnung (HeizKV), §§ 7 bis 12
Die Zahlen, die zählen
| Verbrauchsanteil | 50 bis 70 Prozent |
|---|---|
| Flächenanteil | 30 bis 50 Prozent |
| Kürzungsrecht | 15 Prozent bei fehlender verbrauchsabhängiger Abrechnung |
| Erfassung | Heizkostenverteiler, Wärmezähler oder Warmwasserzähler |
So gehst du vor
- Prüfen, ob nach Verbrauch abgerechnet wurde
- Verteilungsschlüssel in Prozent kontrollieren
- Zählerstände mit eigenen Ablesungen vergleichen
Häufige Fragen
Warum darf ich 15 Prozent kürzen?
Weil die HeizKV eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt und das Kürzungsrecht der Sanktionsmechanismus für Verstöße ist.
Gilt die Regel auch bei Wärmepumpen oder Fernwärme?
Ja, die Verteilungsregeln gelten unabhängig vom Energieträger, sofern die Anlage mehrere Nutzer versorgt.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.