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Heizkostenabrechnung

Die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, die zwingend teilweise nach Verbrauch erfolgen muss.

Klartext

Nach der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Wohnfläche. Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, obwohl das Pflicht wäre, darfst du deinen Anteil um 15 Prozent kürzen.

Rechtsgrundlage

Heizkostenverordnung (HeizKV), §§ 7 bis 12

Die Zahlen, die zählen

Verbrauchsanteil50 bis 70 Prozent
Flächenanteil30 bis 50 Prozent
Kürzungsrecht15 Prozent bei fehlender verbrauchsabhängiger Abrechnung
ErfassungHeizkostenverteiler, Wärmezähler oder Warmwasserzähler

So gehst du vor

  1. Prüfen, ob nach Verbrauch abgerechnet wurde
  2. Verteilungsschlüssel in Prozent kontrollieren
  3. Zählerstände mit eigenen Ablesungen vergleichen

Häufige Fragen

Warum darf ich 15 Prozent kürzen?

Weil die HeizKV eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt und das Kürzungsrecht der Sanktionsmechanismus für Verstöße ist.

Gilt die Regel auch bei Wärmepumpen oder Fernwärme?

Ja, die Verteilungsregeln gelten unabhängig vom Energieträger, sofern die Anlage mehrere Nutzer versorgt.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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