Hausgeld
Die monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft für Bewirtschaftung und Rücklage.
Klartext
Das Hausgeld deckt die laufenden Kosten der Wohnanlage und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Es wird über den Wirtschaftsplan festgelegt und jährlich abgerechnet. Nur der umlagefähige Teil, im Wesentlichen die Betriebskosten, darf an einen Mieter weitergegeben werden, nicht Verwaltung und Rücklage.
§§ 16, 19, 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Die Zahlen, die zählen
| Bestandteile | Betriebskosten, Verwaltung, Instandhaltung, Erhaltungsrücklage |
|---|---|
| Verteilung | Nach Miteigentumsanteilen, sofern nichts anderes beschlossen |
| Umlage auf Mieter | Nur Betriebskosten nach BetrKV, keine Verwaltung, keine Rücklage |
| Typische Spanne | Rund 3 bis 5 Euro pro Quadratmeter und Monat, stark abhängig von Alter und Ausstattung |
So gehst du vor
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung prüfen
- Umlagefähigen Anteil für Mieter separat ausweisen lassen
- Höhe der Rücklage im Verhältnis zum Gebäudezustand bewerten
Häufige Fragen
Ist Hausgeld dasselbe wie Nebenkosten?
Nein, Hausgeld ist der Oberbegriff für alle Kosten des Eigentümers. Nur ein Teil davon sind umlagefähige Nebenkosten.
Was ist die Erhaltungsrücklage?
Angesparte Mittel für größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum wie Dach oder Fassade.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.