Indexmiete
Eine Miete, die an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt ist.
Klartext
Bei einer Indexmiete steigt oder fällt die Miete mit dem Verbraucherpreisindex. Eine Anpassung ist frühestens ein Jahr nach der letzten möglich und muss schriftlich mit den Indexwerten begründet werden. Andere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen, Modernisierungsumlagen nur bei gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen.
§ 557b BGB
Die Zahlen, die zählen
| Bezugsgröße | Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes |
|---|---|
| Mindestabstand | 12 Monate zwischen zwei Anpassungen |
| Form | Schriftliche Erklärung mit alten und neuen Indexwerten |
| Wirkung | Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang |
| Ausgeschlossen | Mieterhöhung zur Vergleichsmiete, Modernisierungsumlage außer bei Pflichtmaßnahmen |
So gehst du vor
- Indexwerte des VPI für Vertragsbeginn und aktuell notieren
- Prozentuale Veränderung berechnen
- Mindestabstand von 12 Monaten prüfen
- Erklärung des Vermieters auf Vollständigkeit prüfen
Direkt ausrechnen
Die Indexwerte trägst du selbst ein, sie ändern sich monatlich. Quelle ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.
Ausführliche Version mit Erklärung: Indexmiete-Rechner
Häufige Fragen
Kann die Indexmiete auch sinken?
Ja, fällt der Index, kannst du eine Senkung verlangen. In der Praxis ist das selten.
Gilt die Mietpreisbremse bei Indexmieten?
Ja, für die Ausgangsmiete. Spätere Indexanpassungen unterliegen ihr nicht.
Warum sind Indexmieten seit 2022 umstritten?
Weil die hohe Inflation zu deutlichen Erhöhungen führte, die die Mieter voll tragen mussten.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.