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Indexmiete

Eine Miete, die an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt ist.

Klartext

Bei einer Indexmiete steigt oder fällt die Miete mit dem Verbraucherpreisindex. Eine Anpassung ist frühestens ein Jahr nach der letzten möglich und muss schriftlich mit den Indexwerten begründet werden. Andere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen, Modernisierungsumlagen nur bei gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen.

Rechtsgrundlage

§ 557b BGB

Die Zahlen, die zählen

BezugsgrößeVerbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes
Mindestabstand12 Monate zwischen zwei Anpassungen
FormSchriftliche Erklärung mit alten und neuen Indexwerten
WirkungAb Beginn des übernächsten Monats nach Zugang
AusgeschlossenMieterhöhung zur Vergleichsmiete, Modernisierungsumlage außer bei Pflichtmaßnahmen

So gehst du vor

  1. Indexwerte des VPI für Vertragsbeginn und aktuell notieren
  2. Prozentuale Veränderung berechnen
  3. Mindestabstand von 12 Monaten prüfen
  4. Erklärung des Vermieters auf Vollständigkeit prüfen

Direkt ausrechnen

Die Indexwerte trägst du selbst ein, sie ändern sich monatlich. Quelle ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.

Ausführliche Version mit Erklärung: Indexmiete-Rechner

Häufige Fragen

Kann die Indexmiete auch sinken?

Ja, fällt der Index, kannst du eine Senkung verlangen. In der Praxis ist das selten.

Gilt die Mietpreisbremse bei Indexmieten?

Ja, für die Ausgangsmiete. Spätere Indexanpassungen unterliegen ihr nicht.

Warum sind Indexmieten seit 2022 umstritten?

Weil die hohe Inflation zu deutlichen Erhöhungen führte, die die Mieter voll tragen mussten.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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