Mietminderung
Das Recht, bei Mängeln der Wohnung weniger Miete zu zahlen, solange der Mangel besteht.
Klartext
Bei einem erheblichen Mangel mindert sich die Miete automatisch kraft Gesetzes, du musst den Mangel aber dem Vermieter anzeigen. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung, von wenigen Prozent bei kleinen Mängeln bis 100 Prozent bei Unbewohnbarkeit. Wer den Mangel selbst verursacht hat oder ihn bei Einzug kannte, kann nicht mindern.
§ 536, § 536c BGB
Die Zahlen, die zählen
| Voraussetzung | Erheblicher Mangel und Mängelanzeige an den Vermieter |
|---|---|
| Höhe | Nach Grad der Beeinträchtigung, Rechtsprechung als Orientierung |
| Typische Fälle | Heizungsausfall im Winter, Schimmel, Lärm durch Baustellen, Wasserschaden |
| Ausschluss | Bagatellen, selbst verursachte oder bei Einzug bekannte Mängel |
So gehst du vor
- Mangel dokumentieren mit Fotos und Datum
- Vermieter schriftlich anzeigen und Frist zur Beseitigung setzen
- Minderungsquote anhand vergleichbarer Urteile bestimmen
- Miete unter Vorbehalt zahlen oder gekürzt überweisen
Häufige Fragen
Darf ich die Miete einfach kürzen?
Rechtlich ja, aber das Risiko trägst du. Fällt die Kürzung zu hoch aus, kann ein Mietrückstand entstehen. Sicherer ist die Zahlung unter Vorbehalt.
Wie hoch ist die Minderung bei Heizungsausfall?
Die Rechtsprechung bewegt sich je nach Jahreszeit und Dauer zwischen etwa 10 und 100 Prozent, im Winter bei Totalausfall deutlich höher als im Sommer.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.