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Mietminderung

Das Recht, bei Mängeln der Wohnung weniger Miete zu zahlen, solange der Mangel besteht.

Klartext

Bei einem erheblichen Mangel mindert sich die Miete automatisch kraft Gesetzes, du musst den Mangel aber dem Vermieter anzeigen. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung, von wenigen Prozent bei kleinen Mängeln bis 100 Prozent bei Unbewohnbarkeit. Wer den Mangel selbst verursacht hat oder ihn bei Einzug kannte, kann nicht mindern.

Rechtsgrundlage

§ 536, § 536c BGB

Die Zahlen, die zählen

VoraussetzungErheblicher Mangel und Mängelanzeige an den Vermieter
HöheNach Grad der Beeinträchtigung, Rechtsprechung als Orientierung
Typische FälleHeizungsausfall im Winter, Schimmel, Lärm durch Baustellen, Wasserschaden
AusschlussBagatellen, selbst verursachte oder bei Einzug bekannte Mängel

So gehst du vor

  1. Mangel dokumentieren mit Fotos und Datum
  2. Vermieter schriftlich anzeigen und Frist zur Beseitigung setzen
  3. Minderungsquote anhand vergleichbarer Urteile bestimmen
  4. Miete unter Vorbehalt zahlen oder gekürzt überweisen

Häufige Fragen

Darf ich die Miete einfach kürzen?

Rechtlich ja, aber das Risiko trägst du. Fällt die Kürzung zu hoch aus, kann ein Mietrückstand entstehen. Sicherer ist die Zahlung unter Vorbehalt.

Wie hoch ist die Minderung bei Heizungsausfall?

Die Rechtsprechung bewegt sich je nach Jahreszeit und Dauer zwischen etwa 10 und 100 Prozent, im Winter bei Totalausfall deutlich höher als im Sommer.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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