Mietvertrag
Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter über die Nutzung von Wohnraum gegen Miete.
Klartext
Ein Mietvertrag kann formfrei geschlossen werden, sollte aber schriftlich sein. Wird ein befristeter Vertrag nicht schriftlich geschlossen, gilt er als unbefristet. Viele Formularklauseln sind unwirksam, etwa starre Renovierungsfristen oder Kleinreparaturklauseln ohne Obergrenze. Unwirksame Klauseln streicht das Gesetz, der Rest des Vertrags bleibt gültig.
§§ 535 ff., 550, 307 BGB
Die Zahlen, die zählen
| Form | Formfrei, Schriftform für Befristung über ein Jahr |
|---|---|
| Mindestinhalt | Parteien, Wohnung, Miete, Beginn |
| Unwirksame Klauseln | Starre Renovierungsfristen, Kleinreparaturen ohne Grenze, pauschale Tierhaltungsverbote |
| Kaution | Max. 3 Nettokaltmieten, § 551 BGB |
So gehst du vor
- Vertrag vor Unterschrift vollständig lesen
- Nebenkostenklausel, Kaution und Renovierungspflichten prüfen
- Übergabeprotokoll als Anlage vereinbaren
- Kopie mit beiden Unterschriften aufbewahren
Häufige Fragen
Ist ein mündlicher Mietvertrag gültig?
Ja, aber schwer beweisbar. Bei Befristung über ein Jahr führt fehlende Schriftform zu einem unbefristeten Vertrag.
Was passiert mit unwirksamen Klauseln?
Sie fallen weg und werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Der Vertrag insgesamt bleibt bestehen.
Darf der Vermieter Haustiere generell verbieten?
Ein pauschales Verbot ist unwirksam. Kleintiere sind grundsätzlich erlaubt, bei Hunden und Katzen ist eine Einzelfallabwägung nötig.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.