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Mietvertrag

Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter über die Nutzung von Wohnraum gegen Miete.

Klartext

Ein Mietvertrag kann formfrei geschlossen werden, sollte aber schriftlich sein. Wird ein befristeter Vertrag nicht schriftlich geschlossen, gilt er als unbefristet. Viele Formularklauseln sind unwirksam, etwa starre Renovierungsfristen oder Kleinreparaturklauseln ohne Obergrenze. Unwirksame Klauseln streicht das Gesetz, der Rest des Vertrags bleibt gültig.

Rechtsgrundlage

§§ 535 ff., 550, 307 BGB

Die Zahlen, die zählen

FormFormfrei, Schriftform für Befristung über ein Jahr
MindestinhaltParteien, Wohnung, Miete, Beginn
Unwirksame KlauselnStarre Renovierungsfristen, Kleinreparaturen ohne Grenze, pauschale Tierhaltungsverbote
KautionMax. 3 Nettokaltmieten, § 551 BGB

So gehst du vor

  1. Vertrag vor Unterschrift vollständig lesen
  2. Nebenkostenklausel, Kaution und Renovierungspflichten prüfen
  3. Übergabeprotokoll als Anlage vereinbaren
  4. Kopie mit beiden Unterschriften aufbewahren

Häufige Fragen

Ist ein mündlicher Mietvertrag gültig?

Ja, aber schwer beweisbar. Bei Befristung über ein Jahr führt fehlende Schriftform zu einem unbefristeten Vertrag.

Was passiert mit unwirksamen Klauseln?

Sie fallen weg und werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Der Vertrag insgesamt bleibt bestehen.

Darf der Vermieter Haustiere generell verbieten?

Ein pauschales Verbot ist unwirksam. Kleintiere sind grundsätzlich erlaubt, bei Hunden und Katzen ist eine Einzelfallabwägung nötig.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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