Staffelmiete
Eine Miete, deren künftige Erhöhungen bereits im Vertrag in festen Stufen vereinbart sind.
Klartext
Bei der Staffelmiete stehen die künftigen Mieten oder Erhöhungsbeträge schon im Vertrag, mit dem jeweiligen Datum. Zwischen zwei Stufen muss mindestens ein Jahr liegen. Solange die Staffel läuft, sind andere Erhöhungen ausgeschlossen, auch Modernisierungsumlagen.
Rechtsgrundlage
§ 557a BGB
Die Zahlen, die zählen
| Form | Schriftlich, jede Stufe mit Betrag oder Erhöhung in Euro |
|---|---|
| Mindestabstand | 12 Monate zwischen den Stufen |
| Ausgeschlossen | Erhöhung zur Vergleichsmiete und Modernisierungsumlage während der Laufzeit |
| Kündigungsverzicht | Höchstens 4 Jahre zulässig |
| Mietpreisbremse | Gilt für jede einzelne Staffel |
So gehst du vor
- Staffeln und Daten aus dem Vertrag notieren
- Prüfen, ob jede Stufe als Euro-Betrag ausgewiesen ist
- Kündigungsverzicht auf maximal 4 Jahre prüfen
Häufige Fragen
Muss die Staffel in Prozent oder in Euro stehen?
In Euro. Eine prozentuale Angabe ohne Betrag ist unwirksam.
Gilt die Mietpreisbremse bei Staffelmiete?
Ja, jede Staffel muss zu ihrem Zeitpunkt die Obergrenze der Mietpreisbremse einhalten, sofern die Gemeinde betroffen ist.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.