Zum Inhalt springen
Wohnen-Klartext.de
🪜

Staffelmiete

Eine Miete, deren künftige Erhöhungen bereits im Vertrag in festen Stufen vereinbart sind.

Klartext

Bei der Staffelmiete stehen die künftigen Mieten oder Erhöhungsbeträge schon im Vertrag, mit dem jeweiligen Datum. Zwischen zwei Stufen muss mindestens ein Jahr liegen. Solange die Staffel läuft, sind andere Erhöhungen ausgeschlossen, auch Modernisierungsumlagen.

Rechtsgrundlage

§ 557a BGB

Die Zahlen, die zählen

FormSchriftlich, jede Stufe mit Betrag oder Erhöhung in Euro
Mindestabstand12 Monate zwischen den Stufen
AusgeschlossenErhöhung zur Vergleichsmiete und Modernisierungsumlage während der Laufzeit
KündigungsverzichtHöchstens 4 Jahre zulässig
MietpreisbremseGilt für jede einzelne Staffel

So gehst du vor

  1. Staffeln und Daten aus dem Vertrag notieren
  2. Prüfen, ob jede Stufe als Euro-Betrag ausgewiesen ist
  3. Kündigungsverzicht auf maximal 4 Jahre prüfen

Häufige Fragen

Muss die Staffel in Prozent oder in Euro stehen?

In Euro. Eine prozentuale Angabe ohne Betrag ist unwirksam.

Gilt die Mietpreisbremse bei Staffelmiete?

Ja, jede Staffel muss zu ihrem Zeitpunkt die Obergrenze der Mietpreisbremse einhalten, sofern die Gemeinde betroffen ist.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

Verwandte Themen