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Schönheitsreparaturen

Malerarbeiten und Tapezieren, die der Vermieter per Klausel auf den Mieter übertragen kann, aber nur unter engen Bedingungen.

Klartext

Ohne wirksame Klausel ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig. Klauseln mit starren Fristen, Farbvorgaben während der Mietzeit oder Quotenabgeltung sind unwirksam. Wer eine unrenovierte Wohnung übernommen hat, muss nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nicht renovieren.

Rechtsgrundlage

§ 535 BGB, BGH-Rechtsprechung (u. a. VIII ZR 185/14)

Die Zahlen, die zählen

GrundregelVermieterpflicht, Übertragung nur per wirksamer Klausel
UnwirksamStarre Fristen, Farbvorgaben in der Mietzeit, Quotenklauseln, Renovierung bei unrenovierter Übergabe
UmfangTapezieren, Anstrich von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren und Fenstern von innen
Nicht enthaltenParkett abschleifen, Teppich erneuern, Außenanstrich

So gehst du vor

  1. Renovierungsklausel im Mietvertrag prüfen
  2. Zustand bei Einzug anhand des Übergabeprotokolls klären
  3. Bei unwirksamer Klausel schriftlich auf Vermieterpflicht hinweisen

Häufige Fragen

Was ist eine starre Fristenklausel?

Eine Vorgabe wie 'alle drei Jahre Küche und Bad streichen' ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand. Solche Klauseln sind unwirksam.

Muss ich bunte Wände beim Auszug überstreichen?

Ja, wenn du in kräftigen Farben gestrichen hast, musst du in neutralen Farben zurückgeben, auch ohne Renovierungsklausel.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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