Schönheitsreparaturen
Malerarbeiten und Tapezieren, die der Vermieter per Klausel auf den Mieter übertragen kann, aber nur unter engen Bedingungen.
Klartext
Ohne wirksame Klausel ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig. Klauseln mit starren Fristen, Farbvorgaben während der Mietzeit oder Quotenabgeltung sind unwirksam. Wer eine unrenovierte Wohnung übernommen hat, muss nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nicht renovieren.
§ 535 BGB, BGH-Rechtsprechung (u. a. VIII ZR 185/14)
Die Zahlen, die zählen
| Grundregel | Vermieterpflicht, Übertragung nur per wirksamer Klausel |
|---|---|
| Unwirksam | Starre Fristen, Farbvorgaben in der Mietzeit, Quotenklauseln, Renovierung bei unrenovierter Übergabe |
| Umfang | Tapezieren, Anstrich von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren und Fenstern von innen |
| Nicht enthalten | Parkett abschleifen, Teppich erneuern, Außenanstrich |
So gehst du vor
- Renovierungsklausel im Mietvertrag prüfen
- Zustand bei Einzug anhand des Übergabeprotokolls klären
- Bei unwirksamer Klausel schriftlich auf Vermieterpflicht hinweisen
Häufige Fragen
Was ist eine starre Fristenklausel?
Eine Vorgabe wie 'alle drei Jahre Küche und Bad streichen' ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand. Solche Klauseln sind unwirksam.
Muss ich bunte Wände beim Auszug überstreichen?
Ja, wenn du in kräftigen Farben gestrichen hast, musst du in neutralen Farben zurückgeben, auch ohne Renovierungsklausel.
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