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WG und Wohngemeinschaft

Die rechtlichen Besonderheiten beim Zusammenwohnen, von Haupt- und Untermiete bis zur Haftung.

Klartext

In einer WG gibt es drei typische Modelle: alle als Hauptmieter im Vertrag, ein Hauptmieter mit Untermietern, oder Einzelverträge je Zimmer. Stehen alle im Vertrag, haften alle gesamtschuldnerisch für die volle Miete und können nur gemeinsam kündigen. Ein Mitbewohnerwechsel braucht dann die Zustimmung des Vermieters.

Rechtsgrundlage

§§ 421, 535, 553 BGB

Die Zahlen, die zählen

Alle HauptmieterGesamtschuldnerische Haftung, Kündigung nur gemeinsam
Hauptmieter mit UntermieternHauptmieter haftet allein, braucht Erlaubnis zur Untervermietung
EinzelverträgeJeder haftet nur für sein Zimmer, Vermieter bestimmt Nachmieter
MitbewohnerwechselBei gemeinsamem Vertrag Zustimmung des Vermieters nötig

So gehst du vor

  1. Vertragsmodell vor Einzug klären
  2. Interne WG-Vereinbarung zu Kosten und Auszug schriftlich festhalten
  3. Bei Auszug Entlassung aus dem Mietvertrag schriftlich bestätigen lassen

Häufige Fragen

Kann ich allein aus einem gemeinsamen Mietvertrag aussteigen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters und der Mitbewohner. Ohne Entlassung haftest du weiter für die Miete.

Zählt eine WG als Untervermietung?

Wenn ein Hauptmieter die Zimmer weitergibt, ja. Er braucht dafür die Erlaubnis des Vermieters, die bei berechtigtem Interesse zu erteilen ist.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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